Willkommen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kult-Roller/ Benvenuti ai Termini di utilizzo di Kult-Roller

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kult-Roller für unsere Dienstleistungen für Motorroller, motorisierte Fahrräder und Kleinkrafträder. Diese Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten unserer Kunden sowie die Abläufe in unserer Werkstatt in 85276 Tegernbach. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Kunden transparent über alle Aspekte unserer Dienstleistungen informiert sind. Unsere AGB umfassen wichtige Informationen zu den angebotenen Reparaturdiensten, den Verkauf von Ersatzteilen sowie unsere Garantieleistungen. Bitte lesen Sie sich unsere AGB sorgfältig durch, um ein umfassendes Verständnis für unsere Arbeitsweise und Ihre Rechte als Kunde zu erhalten.

Transparente Dienstleistungen für unsere Kunden

Unsere Dienstleistungen sind klar definiert und richten sich nach den spezifischen Bedürfnissen von Motorroller-, Mofa- und Mopedfahrer. 

Ob Reparatur, Wartung oder Austausch von Teilen – wir halten uns an Qualitätsstandards für Eure Show- Roller. 

Unsere AGB stellen sicher, dass alle Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden.

Rechte und Pflichten unserer Kunden

In den AGB sind die Rechte und Pflichten unserer Kunden festgehalten. 

Dazu gehört unter anderem, dass unsere Kunden verpflichtet sind, wahrheitsgemäße Angaben zu ihrem Fahrzeug zu machen. 

Dies ist entscheidend, um die gewählte Dienstleistung korrekt und effizient auszuführen. Des Weiteren erklären sich unsere Kunden einverstanden, die Zahlungsbedingungen zu akzeptieren, die in den AGB ausführlich erläutert werden.

Abläufe in unserer Werkstatt

Die Abläufe in unserer Werkstatt sind klar strukturiert und darauf ausgerichtet, einen reibungslosen Service zu gewährleisten. 

Unsere AGB umfassen auch Informationen über die Annahme von Fahrzeugen, die Dauer der Reparaturen sowie die Benachrichtigung unserer Kunden. 

So können Sie sicher sein, dass Sie immer auf dem Laufenden sind und Ihr Fahrzeug in guten Händen ist.

Garantie und Gewährleistung

Unsere AGB enthalten auch Regelungen zu Garantie und Gewährleistung, die wir auf unsere Dienstleistungen und verkauften Ersatzteile anbieten. Diese Informationen sind für unsere Kunden von großer Bedeutung, da sie rechtliche Rahmenbedingungen für den Fall von Mängeln oder weiteren Problemen festlegen. Wir stehen für Qualität und Service, und unsere AGB unterstützen dieses Engagement.

Generell können wir jedoch auf  Tuning und Gebrauchtteile keine Garantie gewähren.

Auf Tuningteile bei denen es sich offensichtlich um einen Herstellungsfehler handelt, versuchen wir natürlich das Problem zu klären und Ersatz zu besorgen.

§ 1 Vertragsgrundlage

  1. Verträge zwischen der Fa. Kult-Roller und dem Kunden kommen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB zustande.
  2. Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  3. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.
  4. Individualabreden haben gemäß § 305b BGB stets Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote der Fa. Kult-Roller in Katalogen, im Internet oder im Ladenlokal sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Der Käufer ist 10 Tage an seinen Auftrag gebunden.
  3. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande. Ein Vertragsschluss durch bloßes Schweigen der Fa. Kult-Roller ist gegenüber Verbrauchern rechtlich nicht wirksam und wurde entfernt.
  4. Mündliche Zusagen von Mitarbeitern sind nur bindend, wenn sie von der Geschäftsleitung schriftlich bestätigt werden, es sei denn, es handelt sich um Individualabreden.

§ 3 Preise und Preisanpassungen

  1. Preiszusammensetzung: Alle angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise in Euro (€) und enthalten die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
  2. Nebenkosten: Zusätzliche Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung sowie bei Fahrzeugen anfallende Überführungskosten und Bereitstellungsgebühren sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert ausgewiesen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  3. Preisanpassung: Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als vier Monate, ist die Fa. Kult-Roller berechtigt, den Preis anzupassen, wenn die eigenen Gestehungskosten (z.B. durch Preiserhöhungen der Hersteller oder gestiegene Transportkosten) nachweislich gestiegen sind. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.
  4. Fälligkeit: Der Kaufpreis sowie Nebenkosten sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung und Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig.
  5. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine sind nur bei schriftlicher Fixierung verbindlich.
  2. Bei Ereignissen höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Die Fa. Kult-Roller wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
  3. Die Fa. Kult-Roller ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

§ 5 Gefahrübergang

  1. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs erst mit Übergabe der Ware auf den Käufer über (§ 446 BGB).
  2. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson auf diesen über.

§ 6 Gewährleistung (Mängelhaftung)

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.
  2. Die Frist für Neuware beträgt bei Verbrauchern 2 Jahre.
  3. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren wird auf ein Jahr begrenzt, sofern der Kunde Verbraucher ist und dies vor Vertragsschluss ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
  4. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Schäden, die durch unsachgemäße Montage, Überbeanspruchung, Nachbearbeitung (elektrisch oder mechanisch) oder zweckfremde Nutzung (z. B. Renneinsatz) entstehen, sofern diese nicht von der Fa. Kult-Roller zu vertreten sind.
  5. Bestimmungsgemäße Verwendung: Tuningteile führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (StVZO). Rücksprache bzw. Eintragung beim TÜV/DEKRA vor der Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr ist hier erforderlich.
  6. Tuningteile und revidierten Motoren von der Fa. Kult Roller dienen nur als Deko-, Show-, oder Ausstellungsstücke.

§ 7 Haftungsbegrenzung

  1. Die Fa. Kult-Roller haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Fa. Kult-Roller oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für sonstige Schäden haftet die Fa. Kult-Roller nur, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten – also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht), haftet die Fa. Kult-Roller auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus arglistiger Täuschung oder aus einer ausdrücklichen Eigenschaftszusicherung (Garantie) bleibt von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.
  5. Die Haftungsfreistellungen und -begrenzungen gelten in gleichem Umfang auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Fa. Kult-Roller.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Fa. Kult-Roller.
  2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Fa. Kult-Roller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

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